NOVA Lohn · Stand 23. August 2026
NOVA Succession GmbH
Mauernstraße 31, 29221 Celle
Telefon 05141 4850990 · info@nova-succession.de
NOVA Lohn ist eine Software zur Lohn- und Gehaltsabrechnung. Arbeitgeber erfassen darin die Daten ihrer Beschäftigten, um Löhne zu berechnen, Abrechnungen bereitzustellen und die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an Sozialversicherung und Finanzverwaltung vorzubereiten.
Gegenüber den Beschäftigten ist der jeweilige Arbeitgeber die verantwortliche Stelle. Die NOVA Succession GmbH verarbeitet diese Daten in seinem Auftrag (Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO); Grundlage ist ein Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und uns.
Die Verarbeitung erfolgt zur Erfüllung des Beschäftigungsverhältnisses (§ 26 BDSG, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO) und zur Erfüllung rechtlicher Pflichten des Arbeitgebers aus Steuer- und Sozialversicherungsrecht (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO).
Ausschließlich auf Servern in Deutschland (IONOS SE). Eine Übermittlung in Länder außerhalb der Europäischen Union findet nicht statt. Die Daten jeder Firma sind in der Datenbank technisch voneinander getrennt; die Übertragung ist durchgehend verschlüsselt (TLS).
Daten werden nur an die gesetzlich vorgesehenen Stellen übermittelt, wenn der Arbeitgeber die entsprechende Meldung auslöst – Krankenkassen als Einzugsstellen, Minijob-Zentrale, Deutsche Rentenversicherung, Finanzamt, Bundesagentur für Arbeit, Berufsgenossenschaft. Eine Weitergabe zu Werbezwecken findet nicht statt, ebenso wenig ein Verkauf von Daten.
Wird die Assistentin von der Firma eingeschaltet, werden die für eine Antwort nötigen Angaben an Anthropic (Modellanbieter) übermittelt. Sie sieht nur Daten der Firma, für die der fragende Benutzer berechtigt ist, kann nichts ändern, und der Gesprächsverlauf wird nicht gespeichert.
Abrechnungsdaten, Lohnkonten und Meldungen unterliegen den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen des Steuer- und Sozialversicherungsrechts (in der Regel sechs bis zehn Jahre). Danach werden sie gelöscht. Benutzerkonten werden gelöscht, sobald der Zugang nicht mehr benötigt wird.
Ein Admin kann seine Firma jederzeit selbst kündigen: in der Anwendung unter Konto → Firma kündigen. Die Kündigung wirkt zum Ende des laufenden Monats und ist bis dahin zurücknehmbar.
Mit dem Vollzug werden alle Zugänge zur Firma entfernt - auch die Portalzugänge der Beschäftigten -, ebenso die Bankverbindungen der Firma und der Beschäftigten sowie hinterlegte Schnittstellenschlüssel. Benutzerkonten, die zu keiner weiteren Firma gehören, werden gelöscht.
Die Lohnunterlagen selbst dürfen wir nicht sofort löschen: Lohnkonten, Abrechnungen und Meldungen sind gesetzlich aufbewahrungspflichtig (§ 41 Abs. 1 EStG, § 147 AO, § 28f SGB IV). Sie sind ab dem Vollzug für niemanden mehr zugänglich und werden nach Ablauf der Frist automatisch gelöscht. Das genaue Datum wird bei der Kündigung berechnet und in der Anwendung genannt.
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Beschäftigte wenden sich dafür zunächst an ihren Arbeitgeber als verantwortliche Stelle; wir unterstützen ihn dabei.